Konzept zur Schulschließung
1. Ablauf einer Schulschließung aufgrund etwaiger Coronaschutzmaßnahmen oder anderer Ereignisse, sobald die Schulleitung informiert wird:
- Die Schulleitung wird in der Regel vom Gesundheitsamt informiert.
- Sollte die Schulleitung oder eine Lehrkraft vor dem Gesundheitsamt von einer Erkrankung erfahren, wendet sich die Schulleitung unverzüglich an das Gesundheitsamt.
- Das Gesundheitsamt schließt die Schule oder einzelne Klassen.
- Die Schulleitung und, falls erforderlich das gesamte Krisenteam, tritt sofort zusammen und entscheidet über die weiteren Schritte.
- Die Schulleitung bespricht die weitere Vorgehensweise mit dem Kollegium und dem OGS-Team
- Das Kollegium organisiert das Lernen auf Distanz in Jahrgangsstufenteams oder im Klassenteam.
- Das OGS-Team organisiert in Absprache mit der Schule eine Notbetreuung, die auch vom Kollegium unterstützt wird.
- Die Schulleitung informiert die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz, die Eltern und ggf. Behörden (Kommune, Schulamt…)
- Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden werden von den Schulpflegschaftsvorsitzenden informiert und geben die Informationen an die Eltern ihrer Klasse weiter.
- Sämtliche Informationen werden auch auf der Homepage veröffentlicht.
- Die Schulleitung ist zuständig für die Weiterleitung von Informationen.
- Die Schulleitung koordiniert weitere Schritte.
- Die Schulleitung informiert ggf. die Medien und das Krisenteam der Bezirksregierung in Detmold.
2. Ablauf für Lehrkräfte oder OGS- MitarbeiterInnen, die zuerst Kenntnis von der Notwendigkeit der Schulschließung erhalten
Grundsätze:
- umgehende Meldung an das Krisenteam und die Schulleitung bzw. die OGS- Koordinatorin
- kein vorschnelles Handeln und Organisieren auf eigene Faust
- Nach der ersten Meldung überlässt das Kollegium die Leitung im Krisenfall der Schulleitung und gegebenenfalls dem Krisenteam.
- Betroffene oder andere Personen im Umfeld der Schule geben keine Auskünfte, sondern verweisen Interessierte (z.B. Pressevertreter) an die Schulleitung.
Verhalten nach der Schulschließung:
(siehe 4)
3. Konzept zum Lernen auf Distanz:
Es gibt verschiedene Anlässe, die das Lernen auf Distanz erforderlich machen.
Einzelne Kinder können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, weil:
- sie sich nach Aufforderung des Gesundheitsamtes in Quarantäne befinden;
- sie aufgrund eines ärztlichen Attests/aufgrund von Erkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen.
- Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule und legen ggf. ein Attest vor.
- Die jeweilige Klassenlehrkraft nimmt Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart mit ihnen die Art der Materialübergabe (Bücher, Arbeitsblätter und, falls möglich, digitale Aufgaben in den Lern-Apps).
- Auch die Kontrolle der bearbeiteten Aufgaben und die Übergabe der neuen Lernaufgaben wird vereinbart. Der Austausch sollte nach Möglichkeit einmal wöchentlich erfolgen.
Eine Klasse/eine Lerngruppe kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder befindet sich nach Aufforderung des Gesundheitsamtes in Quarantäne.
- Die Erziehungsberechtigten werden vom Gesundheitsamt (evtl. von der Schulleitung) informiert.
- Die Schulleitung informiert das Kollegium, die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz sowie die Schulaufsichtsbehörde.
- Die jeweilige Klassenlehrkraft nimmt per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit den Eltern/den Kindern auf.
- Lernaufgaben und Arbeitspläne werden erstellt und weitergeleitet. In der Regel werden diese Arbeitspläne in Papierform erstellt, da die digitale Ausstattung der Schule noch nicht ausreichend auf das digitale Lernen vorbereitet ist. Sobald die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, kann das unter Umständen auch digital erfolgen.
- Wenn die Geräte vorhanden sind, kann bei Bedarf die Ausleihe von I-Pads für die häusliche Arbeit erfolgen.
- In enger Absprache erfolgt die Kontrolle der Lernaufgaben.
Ein kompletter Jahrgang/die ganze Schule muss geschlossen werden oder befindet sich nach Aufforderung des Gesundheitsamtes in Quarantäne
Grundsätzlich findet der gleiche Ablauf, wie bei dem Distanzlernen einer Klasse statt. Außerdem sind Absprachen aller Lehrkräfte erforderlich (z.B. per Video-Konferenzen, falls das technisch möglich ist).
Vorgehen bei der Erstellung der Arbeitspläne:
- Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es einheitliche Arbeitspläne. (s. Anhang)
- Die Rückmeldung auf dem Arbeitsplan soll einheitlich erfolgen.
- Es gibt Raum für individuelle Rückmeldungen.
- Der Rückmeldung der Lehrkräfte ist zu entnehmen was nachträglich bearbeitet werden muss.
- Auch Eltern und Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit auf dem Arbeitsplan ein Feedback zu geben.
- Es wird ein Pool von Angeboten für die Fächer Sport und Kunst erarbeitet, der dann in der Schule zur Verfügung steht.
Jahrgangsstufen 1 und 2:
- Tages- oder Wochenplan (Die Kinder sollen dementsprechend nicht vorarbeiten.)
- Schwerpunktbereiche für den Wochenplan sind die Fächer Deutsch und Mathematik, ergänzt durch Freiarbeitsaufgaben und Kreativaufgaben, schwerpunktmäßig in den Fächern Sachunterricht und Kunst.
- Wochenpläne und Aufgaben nach Möglichkeit in Papierform weiterreichen.
- Nutzung der Schulbücher und Hefte
- Angebot digitaler Medien: Antolin, Anton-App, Suchmaschinen: Frag Finn, Blinde Kuh
- Links zu den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens auch auf der Homepage
- Nutzung von Differenzierungsmaterial
- Verlinkung von Sportangeboten und weiteren besonderen Angeboten auf der Homepage
Jahrgangsstufen 3 und 4:
- Tages- oder Wochenplan (Die Kinder sollen dementsprechend nicht vorarbeiten.)
- Schwerpunktbereiche für den Wochenplan sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch, ergänzt durch Freiarbeits- oder Kreativaufgaben.
- Im Jahrgang 3 sollen für jede Woche 3 Schulstunden Sachunterricht und 1 Schulstunde Englisch vorbereitet werden.
- Im Jahrgang 4 sollen für jede Woche 4 Schulstunden Sachunterricht und 2 Schulstunden Englisch vorbereitet werden.
- Wochenpläne und Aufgaben nach Möglichkeit in Papierform weiterreichen
- Einführungen in neue Themen werden nach Möglichkeit mit erklärenden Arbeitsblättern, selbst erstellten Begleitvideos oder Links zu Lernvideos unterstützt (sofern das technisch möglich ist).
- Nutzung der Schulbücher und Hefte
- Angebot digitaler Medien: Antolin, Suchmaschinen: Frag Finn, Blinde Kuh
- Links zu den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens auch auf der Homepage
- Nutzung von Differenzierungsmaterial
- Einmal wöchentlich finden freiwillige Videokonferenzen statt.
- Verlinkung von Sportangeboten und weiteren besonderen Angeboten auf der Homepage
Kontrolle der Arbeitsergebnisse
- Die Arbeitsergebnisse sollen in möglichst kurzen, zuvor mit den Eltern vereinbarten Abständen (bei längeren Phasen der häuslichen Beschulung einmal pro Woche) kontrolliert werden.
- Rückmeldung zu Arbeitsergebnissen. Die Form der Rückmeldung wird in den Jahrgangsstufenteams abgestimmt und erfolgt für alle Klassen einheitlich.
- Bei Bedarf kann die Rückmeldung auch per E-Mail oder telefonisch erweitert werden.
Kontakte zwischen Lehrkräften und den Familien
Bei längeren Phasen einer möglichen Schulschließung ist die Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen den Lehrkräften und den Familien ganz besonders wichtig. Die Lehrkräfte sind täglich per Telefon oder E Mail zu erreichen.
Außerdem bieten wir im Jahrgang 3 und 4 Videokonferenzen zu festgelegten Zeiten an. Diese Konferenzen sind freiwillig und müssen von Eltern begleitet werden, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Grundsätzlich erfolgt der Kontakt über:
- über das Telefon
- Die Lehrkräfte bieten ihrerseits Gesprächszeiträume an, in denen sie telefonisch erreichbar sind.
- Die Eltern melden einen Gesprächswunsch an und können sich dann nach entsprechender Bestätigung mit der Lehrkraft in Verbindung setzen.
- per E-Mail: Alle Lehrkräfte sind über die LOGINEO-Adressen erreichbar, die den Erziehungsberechtigten bekannt sind
- Die Schulleitung ist bei Bedarf telefonisch und über die Schulemailadressen erreichbar: 124862@schule.nrw.de, schule@gs-in-der-senne.de
Aufgaben der Klassenlehrkräfte/Fachlehrkräfte
- Die Lehrkräfte stellen den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern und Eltern her, sobald ein Gesprächswunsch angemeldet wurde.
- Erstellen der Wochenpläne
- Kontrolle der Arbeitspläne
- Zusammenstellen der Materialien
- Führen von Antolin
- Fachlehrkräfte arbeiten den Klassenlehrkräften zu und unterstützen sie (Teams nach aktuellem Stundenplan.)
- Einbeziehung der Schulbegleitungen, die auch zu Hause unterstützen können
Vereinbarungen zum Materialaustausch:
Das Material wird nach Jahrgängen getrennt zu gestaffelten Zeiten in den Klassenräumen, in der Aula oder auf dem Schulhof ausgegeben.
- Wenn Materialien nicht abgeholt werden, wird zunächst zu Hause angerufen, denn die Eltern haben die Pflicht sich darum zu kümmern, dass die Kinder ihre Materialien erhalten. Darüber wird in einem gesonderten Brief noch einmal informiert.
- Auch das „Quartier“ wird informiert, um besonders die Eltern zu erreichen, die über wenig Deutschkenntnisse verfügen.
- Materialien, die nicht abgeholt werden, werden nach Hause gebracht oder verschickt.
Gemäß unserer Erziehungsvereinbarung, die wir zu Beginn des Schuljahres alle wieder unterschrieben haben (s. Schulplaner), ergeben sich für die Schülerinnen und Schüler und für die Eltern folgende Pflichten:
- Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
- Die Eltern sind dafür verantwortlich und unterstützen ihr Kind darin, dass es der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt.
- Erreichen die Lehrkräfte die Eltern nicht, wird die Schulleitung informiert.
Leistungsbewertung
- Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
- Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt.
- Absprachen hierzu finden aktuell im Rahmen einer Ganztagskonferenz, in den Fachkonferenzen und Jahrgangsstufenteams statt.
4. Handlungsablauf nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs:
- Reflexion und rückblickende Evaluation
- ggf. Überarbeitung einzelner Teile des Konzepts
5. Umgang mit Medien:
- Schulleitung koordiniert die Informationstätigkeiten.
- Schulleitung stellt Kontakt zur Pressestelle der Bezirksregierung in Detmold her
- Anfragen immer an Schulleitung weiterleiten
- Informationsstrategie bekannt geben (z. B. Verweis auf Pressekonferenz)
- Kontakte der Medien mit Betroffenen vermeiden
6. Ressourcen, auf die zurückgegriffen werden kann
- Notfallordner
- Notfallnummern (Notfallordner)
- Telefonlisten/E-Mail-Listen/Erreichbarkeitslisten (s. oben)
Dieses Konzept wurde in der Konferenz am 30.11.2020 beschlossen.